Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung

Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

Stand: 31.07.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Naturschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1497

Weitere Informationen

Bezirk Mittelfranken

Danziger Str. 5
91522 Ansbach

+49 981 4664-0

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