Illustrative Nahaufnahme von Münzen

Geförderter Ausbau

Der Freistaat Bayern und der Bund fördern unter bestimmten Voraussetzungen den Breitbandausbau von Kommunen in Gebieten, welche auf absehbare Zeit nicht durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen erschlossen werden. 

Verfahren zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29. Januar 2020

Modul 3: Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Fürth hat ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß Gigabit-RL 2.0 und BayGibitR durchgeführt.

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Modul 8: Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breibandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR). 
Veröffentlicht: 16. März 2026

Fördersteckbrief

Modul 4: Informationen zum Auswahlverfahren

Die Stadt Fürth führte zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Bayerischen Gigabit Richtlinie (BayGibitR) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch. Hier sind die der Ausschreibung zugrundeliegenden weiteren Informationen zu finden. 
Veröffentlicht: 30. April 2025

Infos zum Auswahlverfahren

Modul 5: Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Die Stadt Fürth hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breibandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen und veröffentlicht diese nachfolgend entsprechend Nr. 7.15 BayGibitR.

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Die von der Stadt Fürth durchgeführten Förderprojekte der letzten Jahre können Sie hier abrufen.

Erstes Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 9. Juli 2014 (abgeschlossen)

Zweites Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 9. Juli 2014 (abgeschlossen)